1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen.
Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.
2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selber bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande so ist unser Auftraggeber verpflichtet uns Schadensersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
3. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies uns unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.
4. a) Die Provision für Nachweis oder Vermittlung beträgt bei An- und Verkauf von Grundbesitz und bei Erwerb von Grundbesitz im Wege der Zwangsversteigerung durch unsere Vermittlung je 3% des Kaufpreises und ist vom Verkäufer wie auch vom Käufer zu zahlen. Sofern sich die Vermittlung oder der Nachweis auf Grundbesitz in Berlin oder den neuen Bundesländern bezieht, sind vom Käufer 6% des Kaufpreises zu zahlen.
b) Vermietung und Verpachtung bei Verträgen bis zu 5 Jahren Mietzeit zwei Monatsmieten bzw. Pachtzins; bei längerer Vertragszeit 4 Monatsmieten bzw. Pachtzins. Die Vereinbarung eines Optionsrechtes gilt provisionsmäßig als Vertragsabschluss.